OLB-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Oldenburg, Stau 17, 26122 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2012 mit der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 3003) verschmolzen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft am 14.06.2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
26122 Oldenburg
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Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH