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a)
OLBW Oberliga Baden Württemberg
gGmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Goethestraße 9, 70174 Stuttgart
c)
(1) Zweck und Gegenstand der
Gesellschaft ist die Förderung des Sports
und des Fußballsports im Besonderen (§ 52
Abs. 2 Nr. 21 AO). Der Zweck wird
verwirklicht insbesondere durch die
Organisation und den Betrieb der höchsten
Fußball- Spielklassen der Herren, der
Frauen, der Junioren und der Juniorinnen in
Baden-Württemberg sowie ggf. weiterer
Spielklassen und Wettbewerbe (Futsal,
Beachsoccer, Ü-Fußball, Walking-Football
u.ä.) auf Landesebene, soweit die
Zuständigkeit nicht beim Deutscher
Fußball-Bund e. V. (DFB) oder beim
Süddeutscher Fußballverband e. V. (SFV)
liegt.
(2) Zur Verwirklichung der in (1) genannten
Zwecke ist Aufgabe der Gesellschaft
insbesondere
a. die Organisation und der Betrieb der
Oberliga Baden-Württemberg der Herren
als derzeit 5. Spielklassenebene im
deutschen Fußball für den Bereich des
Badischer Fußballverbandes e. V. (bfv),
des Südbadischer Fußballverbandes
(SBFV) und des Württembergischer
Fußballverband e. V. (wfv) sowie etwaiger
jeweiliger Rechtsnachfolger nach den
nationalen und internationalen
Fußballregeln, insbesondere
i. die Ermittlung des Aufsteigers zu der von
der RLSW Regionalliga Südwest GmbH
organisierten und betriebenen vierten (4.)
Spielklassenebene (derzeit "Regionalliga
Südwest") und
ii. die Erteilung der Zulassungen zur
Teilnahme am Spielbetrieb der Oberliga
Baden-Württemberg an Vereine und
Kapitalgesellschaften auf Grundlage der
"Zulassungsordnung für die Oberliga
Baden-Württemberg", sowie
b. die Organisation und der Betrieb der
Oberliga Baden-Württemberg der Frauen
als derzeit 4. Spielklassenebene im
deutschen Fußball für den 4 Bereich des
bfv, des SBFV und des wfv sowie etwaiger
jeweiliger Rechtsnachfolger nach den
nationalen und internationalen
Fußballregeln, insbesondere
i. die Ermittlung des Aufsteigers zu der vom
SFV organisierten und betriebenen dritten
(3.) Spielklassenebene (derzeit
"Regionalliga Süd") und
ii. die Erteilung der Zulassungen zur
Teilnahme am Spielbetrieb der Oberliga
Baden-Württemberg an Vereine und
Kapitalgesellschaften auf Grundlage der
"Zulassungsordnung für die Oberliga
Baden-Württemberg", sowie
c. die Organisation und der Betrieb der
Oberligen Baden-Württemberg der A-, B-
und C-Junioren sowie der B-Juniorinnen für
den Bereich des bfv, des SBFV und des
wfv sowie etwaiger jeweiliger
Rechtsnachfolger nach den nationalen und
internationalen Fußballregeln,
insbesondere
i. die Ermittlung der Aufsteiger in
übergeordnete Spielklassen und
ii. die Erteilung der Zulassungen zur
Teilnahme am Spielbetrieb der Oberliga
Baden-Württemberg an Vereine und
Kapitalgesellschaften auf Grundlage der
"Zulassungsordnung für die Oberliga
Baden-Württemberg".
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, eigenes
Vermögen zu erwerben und zu verwalten
und sämtliche Geschäfte zu tätigen, die
geeignet sind, den Gegenstand des
Unternehmens der Gesellschaft mittelbar
oder unmittelbar zu fördern. |
27.000,00
EUR |
a)
Die Gesellschaft hat bis zu drei Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die
Gesellschaft allein.
b)
Geschäftsführer:
Kratzner, Thorsten, Breitnau, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Thumm, Frank, Kornwestheim, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Wiedemann, Felix, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2024. |
a)
16.12.2024
Boßler-Büche |