OLMOS Technologies GmbH, Braunschweig (Senefelderstr. 11, 38124 Braunschweig). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden OLMOS IT-Services GmbH, geändert in OLMOS Technologies GmbH mit Sitz in Braunschweig, am 30.01.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
OLMOS Technologies GmbH, Braunschweig (Senefelderstr. 11, 38124 Braunschweig). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der OLMOS IT-Services GmbH mit Sitz in Wolfenbüttel (HRB 8244) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.