HRB 30543 HB: OLS-Immobilien GmbH, Bremen, Otto-Lilienthal-Str. 14, 28199 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Hösel, Konrad.
HRB 30543 HB: OLS-Immobilien GmbH, Bremen, Otto-Lilienthal-Str. 14, 28199 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.07.2015 ist das Stammkapital um 6.500 EUR auf 32.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).
HRB 30543 HB: OLS-Immobilien GmbH, Bremen, Otto-Lilienthal-Str. 14, 28199 Bremen. OLS-Immobilien GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Otto-Lilienthal-Str. 14, 28199 Bremen; Gegenstand: Die eigene Vermögensverwaltung in Form der Vermietung des Grundbesitzes Otto-Lilienthal-Straße 14 in Bremen. Kapital: 26.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Hösel, Konrad, * ‒.‒.‒‒, Worpswede; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Siemer, Martin, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.07.2015; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der HS Immobilien GmbH & Co.KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 25349 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 07.07.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.