HRB 742038: OLTRANS GmbH, Pfalzgrafenweiler, Edelweiler Straße 24 d, 72285 Pfalzgrafenweiler. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 742038: OLTRANS GmbH, Pfalzgrafenweiler, Edelweiler Straße 24 d, 72285 Pfalzgrafenweiler. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 01.08.2018 (1 IN 193/17) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Rottweil, 1 IN 193/17) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
OLTRANS GmbH, Pfalzgrafenweiler, Edelweiler Straße 24 d, 72285 Pfalzgrafenweiler. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2012. Geschäftsanschrift: Edelweiler Straße 24 d, 72285 Pfalzgrafenweiler. Gegenstand: Transport von Gegenständen aller Art, sowie Import und Export von Waren und der Reparatur von Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Smolyanskyy, Oleksandr, Altensteig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Smolyanskyy, Oleksandr, Altensteig, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Oleksandr Smolyanskyy e.K.", Pfalzgrafenweiler (Amtsgericht Stuttgart HRA 727257) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 23.07.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.