OMERAS Metalltechnik GmbH, Lauter (Hauptstr. 21, 08312 Lauter). Die Verschmelzung wurde am 25.08.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
OMERAS Metalltechnik GmbH, Lauter (Hauptstr. 21, 08312 Lauter). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der OMERAS GmbH Oberflächenveredlung und Metallverarbeitung mit dem Sitz in Lauter (Amtsgericht Chemnitz HRB 19996) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.