Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (20 IN
55/24) vom 30.08.2024 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
03.09.2024
Markath |
6 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (20 IN
55/24) vom 30.07.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind. |
a)
02.08.2024
Cleuvers |
HRB 19513: OMW Design GmbH, Viersen, Tönisvorster Straße 2, 41749 Viersen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2021 hat die Änderung des Unternehmensgegenstands sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb einer IT- und Werbeagentur. Einzelprokura: Scheuer, Chantal Celine, Viersen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19513: OMW Design GmbH, Viersen, Hochstraße 60, 41749 Viersen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Tönisvorster Straße 2, 41749 Viersen.
HRB 19513: OMW Design GmbH, Viersen, Hochstraße 60, 41749 Viersen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags vom 30.07.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das unter der Firma Webdesign van Hoff e.K. mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 9469) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers Christian van Hoff im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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