Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Eddesser Straße 1, 31234 Edemissen |
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a)
06.08.2024
Kratzberg
b)
Fall 8 |
HRB 101070: ONS Omnibus-Nahverkehrs-Service GmbH, Edemissen, Lerchenfeldstraße 28, 31234 Edemissen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Melskotte, Bernd, Edemissen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Melskotte, Jörg, Lengede, * ‒.‒.‒‒.
HRB 101070: ONS Omnibus-Nahverkehrs-Service GmbH, Edemissen, Lerchenfeldstraße 28, 31234 Edemissen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Melskotte, Mandy, Peine OT Stederdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 101070:ONS Omnibus-Nahverkehrs-Service GmbH, Edemissen, Lerchenfeldstraße 28, 31234 Edemissen.Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Melskotte, Jörg, Lengede, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 mit Ergänzung vom 07.09.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2015 und 07.09.2015 mit der ORS Omnibus Reparatur Service GmbH, Edemissen (Amtsgericht Hildesheim, HRB 203646) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.