HRA 727221:OR Energy Drei GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Windpark Streitberg II GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 728284) am 05.02.2014 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRA 727221:OR Energy Drei GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Infrastrukturgesellschaft Windberg GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 728159) am 03.02.2014 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRA 727221:OR Energy Drei GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn.Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Windpark Streitberg II GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 728284) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.01.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.01.2014 Vermögensteile gem. dem Spaltungs-und Übernahmevetrag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 727221:OR Energy Drei GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn.Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Infrastrukturgesellschaft Windberg GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 728159) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.01.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.01.2014 Vermögensteile gem. Anlage des Spaltungs-und Übernahmevertrages auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
OR Energy Drei GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn. (Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von regenerativen Energieanlagen, insbesondere Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kalistraße 57, 74076 Heilbronn. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: OR Energy Verwaltungs GmbH, Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 726541).