HRA 729483: OR Energy Fünf GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRA 729483: OR Energy Fünf GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn. Die Eintragung der Abspaltungen nach Maßgabe der Spaltungs- und Übernahmeverträge vom 30.10.2015 und vom 09.12.2015 ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Windpark Oberhausen GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 729925) am 23.12.2015 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRA 729483: OR Energy Fünf GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Windpark Oberhausen GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 729925) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.12.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.12.2015 sämtliche Rechte und Pflichten des übertragenden Rechtsträgers aus der im Grundbuch von Oberhausen (Appel), Grundbuchblatt 277 in Abt. II, unter lfd. Nr. 6, eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß Bewilligung vom 29.04.2014 für das Flurstück 247 in der Gemarkung Oberhausen/Appel (Inhalt des Rechts: Errichtung, Betrieb und Nutzung von Windenergieanlagen), sämtliche Rechte und Pflichten des übertragenden Rechtsträgers aus der im Grundbuch von Kalkofen, Grundbuchblatt 309 in Abt. II, unter lfd. Nr. 10, eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß Bewilligung vom 24.02.2014 für das Flurstück 543 in der Gemarkung Oberhausen/Appel (Inhalt des Rechts: Errichtung, Betrieb und Nutzung von Windenergieanlagen), sämtliche Rechte und Pflichten des übertragenden Rechtsträgers aus der im Grundbuch von Oberhausen (Appel), Grundbuchblatt 394 in Abt. II, unter lfd. Nr. 8, eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß Bewilligung vom 05.05.2014 für das Flurstück 248 in der Gemarkung Oberhausen/Appel (Inhalt des Rechts: Errichtung, Betrieb und Nutzung von Windenergieanlagen). auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 729483: OR Energy Fünf GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Windpark Oberhausen GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 729925) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.10.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.10.2015 sämtliche Rechte und Pflichten des übertragenden Rechtsträgers aus dem Gestattungsvertrag - Zuwegung mit Klaus Scherer vom 25.03.2014/08.04.2014, sämtliche Rechte und Pflichten des übertragenden Rechtsträgers aus der im Grundbuch von Bayerfeld-Steckweiler, Grundbuchblatt 1028 in Abt. II, unter lfd. Nr. 3, eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß Bewilligung vom 26.03.2014 für das Flurstück 1005 in der Gemarkung Bayerfeld-Steckweiler (Inhalt des Rechts: Errichtung, Betrieb und Nutzung von Wegen), sämtliche Rechte und Pflichten des übertragenden Rechtsträgers aus dem Gestattungsvertrag - Zuwegung mit Gernot Wilhelm vom 07.01.2014/21.01.2014 sowie 1. Nachtrag zum Gestattungsvertrag vom 22.04.2014/06.05.2014, sämtliche Rechte und Pflichten des übertragenden Rechtsträgers aus der im Grundbuch von Gaugrehweiler, Grundbuchblatt 934 in Abt. II, unter lfd. Nr. 17, eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß Bewilligung vom 11.12.2014 für das Flurstück 446 in der Gemarkung Gaugrehweiler (Inhalt des Rechts: Errichtung, Betrieb und Nutzung von Wegen) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 729483: OR Energy Fünf GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn.
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