HRA 728444:OR Energy Vier GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Windpark Uffhofen GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 729321) am 12.02.2014 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRA 728444:OR Energy Vier GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Windpark Eckelsheim GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 728960) am 11.02.2014 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRA 728444:OR Energy Vier GmbH & Co. KG, Heilbronn, Kalistraße 57, 74076 Heilbronn.Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Windpark Uffhofen GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 729321) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.01.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.01.2014 Vermögensteile gemäß Anlage 1 zum Spaltungs- und Übernahmevertrag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.