ORCO erste Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden ORCO Projektentwicklung GmbH am 23.04.2013 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
ORCO erste Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils von demselben Tage mit der ORCO Projektentwicklung GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 116162 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ORCO erste Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Vertretung) beschlossen. Neue Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Vertretungsregelung geändert; nunmehr: Geschäftsführer: Wilke, Martin, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ORCO erste Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Kennedydamm 24, 40474 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Bormann, Rainer, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
ORCO erste Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kennedydamm 24, 40474 Düsseldorf.
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