ORION Aufzugsdienst und Elektroanlagen GmbH, Garching, Landkreis München, (Ingolstädter Landstr. 100, 85748 Garching).Die Verschmelzung wurde am 20.10.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 346).
ORION Aufzugsdienst und Elektroanlagen GmbH, Garching, Landkreis München (Ingolstädter Landstr. 100, 85748 Garching). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der C. Haushahn GmbH & Co mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 346) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ORION Aufzugsdienst und Elektroanlagen GmbH, Garching, Landkreis München (Ingolstädter Landstr. 100, 85748 Garching). Die City-Lift GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 126118) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ORION Aufzugsdienst und Elektroanlagen GmbH, Garching, Landkreis München (Ingolstädter Landstr. 100, 85748 Garching). Die Haggenmüller und Paulus GmbH Aufzug Service mit dem Sitz in Garching (Amtsgericht München HRB 89172) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ORION Aufzugsdienst und Elektroanlagen GmbH, Garching, Landkreis München (Ingolstädter Landstr. 100, 85748 Garching). Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 24.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der City-Lift GmbH mit dem Sitz in München und die Neufassung der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
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