ORTUS AG, Coswig, Dresdner Str. 92, 01640 Coswig.Die Hauptversammlung vom 12.05.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals zur Verschmelzung um 70.000,00 EUR auf 120.000,00 EUR beschlossen. Neues Grundkapital: 120.000,00 EUR. Die ORTUS Capital S.A. mit dem Sitz in Marbella/Spanien (Handelsregister der Provinz Malaga, Blatt 157, Band 3950 des Archivs, Buch Nr. 2861, Abteilung 8 für Gesellschaften, Seite 81331) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 19.06.2006 mit der Gesellschaft als übernehmender Rechtsträgerin unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE), nunmehr ORTUS SE mit Sitz in Coswig (Amtsgericht Dresden, HRB 28967) verschmolzen. Die Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft hat der Verschmelzung mit Beschluss vom 12.05.2010 zugestimmt, die Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft hat der Verschmelzung mit Beschluss vom 23.09.2006 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
ORTUS AG, Coswig, Dresdner Str. 92, 01640 Coswig.Gemäß § 5 SEAG i.V.m. § 61 Satz 2 UmwG wird bekannt gemacht: Eingereicht wurde der Verschmelzungsplan zur Gründung einer Europäischen (Aktien-) Gesellschaft, Societas Europaea, SE, vom 19.06.2010. Angaben gemäß § 21 SE-VO: An der Verschmelzung sind beteiligt-ORTUS AG (Rechtsform: Aktiengesellschaft nach deutschem Aktiengesetz) mit Sitz in Coswig als aufnehmende Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 23905-ORTUS CAPITAL AG (Rechtsform: Aktiengesetz nach spanischem Aktiengesetz) mit Sitz in Marbella/Spanien, eingetragen im Handelsregister der Provinz Malaga auf Blatt 157, Band 3950 des Archivs, Buch Nr. 2861, Abteilung 8 für Gesellschaften, Seite MA-81331). Die in Artikel 3 Abs. 2 der RL 68/151/EWG (Publizitätsrichtlinie) genannten Urkunden sind hinterlegt:-für die ORTUS Capital SA mit Sitz in Marbella/Spanien beim Handelsregister Malaga (Registro Mercantil de Malaga) unter Az. 9Q3174813-für die ORTUS AG mit Sitz in Coswig/Deutschland beim Handelsrgister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 23905.Gläubigern, die einen Anspruch gegen die Gründungsgesellschaft haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie innerhalb von sechs Monaten (Artikel 24 Abs. 1 SE-VO in Verbindung mit § 22 UmwG) nach Offenlegung der Eintragung (Artikel 15 Abs. 2 SE-VO) ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach schriftlich geltend machen. Der Anspruch steht den Gläubigern nur insoweit zu, als dass sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht bereits Befriedigung verlangen können. Die Anmeldung ist zu richten an ORTUS SE, z.Hd. des Vorstandes, Dresdner Straße 92, 01640 Coswig.Unter dieser Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten eingeholt werden. Die durch die Verschmelzung gegründete SE wird unter "ORTUS SE" firmieren und ihren Sitz in Coswig haben.
ORTUS AG, Coswig, (Dresdner Str. 92, 01640 Coswig).Am 22.07.2008 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.