OSC - OFFIS Systems and Consulting GmbH., Oldenburg, Industriestraße 11, 26121 Oldenburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.06.2010 mit der A-4-O Beratungs GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4526) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
OSC - OFFIS Systems and Consulting GmbH., Oldenburg, Industriestraße 11, 26121 Oldenburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden A-4-O-Beratungs GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4526) am 17.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
OSC - OFFIS Systems and Consulting GmbH., Oldenburg, Industriestraße 11, 26121 Oldenburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.04.2010 mit der OSC-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4675) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
OSC - OFFIS Systems and Consulting GmbH., Oldenburg, Escherweg 2, 26121 Oldenburg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Industriestraße 11, 26121 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Lütge, Horst, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Appelrath, Rita, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒; Sach, Christelore, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
OSC - OFFIS Systems and Consulting GmbH., Oldenburg, Escherweg 2, 26121 Oldenburg.Geschäftsanschrift: Escherweg 2, 26121 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Menke, Karl-Heinz, Diplomkaufmann, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Lütge, Horst, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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