HRB 65823: OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ludwigshafen, Donnersbergweg 2, 67059 Ludwigshafen. Änderung der Geschäftsanschrift: Max-Pechstein-Str. 4, 67061 Ludwigshafen.
PR 30014: Ose Sturm Volz, Rechtsanwälte Partnerschaft, Ludwigshafen (Donnersbergweg 2, 67059 Ludwigshafen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 65823) am 25.04.2018 wirksam geworden. Von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 65823: OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ludwigshafen, Donnersbergweg 2, 67059 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2018. Geschäftsanschrift: Donnersbergweg 2, 67059 Ludwigshafen. Gegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, welche durch die in Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte, unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts, ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft hierzu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. (2) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Bundesrechtsanwaltsordnung und des sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (3)Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet. (4)Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sturm, Roland, Neuhofen, * ‒.‒.‒‒; Volz, Andreas, Wachenheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ose Sturm Volz, Rechtsanwälte Partnerschaft mit Sitz in Ludwigshafen (Amtsgericht Zweibrücken PR 30014) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PR 30014: Ose Sturm Volz, Rechtsanwälte Partnerschaft, Ludwigshafen (Donnersbergweg 2, 67059 Ludwigshafen). Die Partnerschaftsgesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2018 im Wege des Formwechsels in die OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.