HRA 11513: OSI International Foods GmbH & Co. KG, Günzburg, Leitenweg 7, 89312 Günzburg. Sitz verlegt, nun: Gersthofen. Neue Geschäftsanschrift: Senefelderstraße 17 a, 86368 Gersthofen. Nun Amtsgericht Augsburg HRA 19406.
HRA 19406: OSI International Foods GmbH & Co. KG, Gersthofen, Senefelderstraße 17 a, 86368 Gersthofen. (Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die die Herstellung und den Vertrieb von Fleisch- und ähnlichen Produkten, den Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen, mit der Herstellung von Lebensmitteln im Zusammenhang stehen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Lebensmitteln betreiben.) Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: OSI Germany Verwaltungs GmbH, Gersthofen (Amtsgericht Augsburg HRB 32097), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Günzburg (Amtsgericht Memmingen HRA 11513) nach Gersthofen verlegt.
OSI International Foods GmbH & Co. KG, Günzburg (Hendrik-Lorentz-Str. 1, 89312 Günzburg, Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die die Herstellung und den Vertrieb von Fleisch- und ähnlichen Produkten, den Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen, die mit der Herstellung von Lebensmitteln im Zusammenhang stehen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Lebensmitteln betreiben.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Esca Verwaltungs GmbH, Günzburg (Amtsgericht Memmingen, HRB 1680), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen Esca Food Solutions GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Günzburg (Amtsgericht Memmingen, HRA 1837). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.