OSIRIS Bestattungen GmbH, Saarbrücken (Mainzer Str. 41, 66123 Saarbrücken). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Cheops Kolumbarien GmbH Vertrieb von Urnenpyramiden (AG Saarbrücken HRB 10494) wurde am 23.07.2008 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
OSIRIS Bestattungen GmbH, Saarbrücken (Mainzer Str. 41, 66123 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.05.2008 mit der Cheops Kolumbarien GmbH Vertrieb von Urnenpyramiden mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 10494) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.