HRB 20924: OSIRIS Tierkrematorium GmbH, Kehrig, Im Rotental 13, 56751 Polch. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Cremare Tierkrematorien GmbH am 26.09.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 20924: OSIRIS Tierkrematorium GmbH, Kehrig, Im Rotental 13, 56751 Polch. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2019 mit der Cremare Tierkrematorien GmbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg, HRB 16499) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 20924: OSIRIS Tierkrematorium GmbH, Kehrig, Im Rotental 13, 56751 Polch. Nicht mehr Geschäftsführer: Lauer, Heike, Kehrig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bulteux, Eric, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
OSIRIS Tierkrematorium GmbH, Kehrig, Im Rotental 13, 56751 Polch. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.05.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
OSIRIS Tierkrematorium GmbH, Kehrig, Im Rotental 13, 56751 Polch. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung ( Ausgliederung ) mit der OSIRIS Tierbestattungen e.K., Kehrig (Amtsgericht Koblenz, HRA 20708 beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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