OTCS Verwaltungs und Vermietungs GmbH, Walldorf, Ahornallee 10, 18236 Kröpelin. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
OTCS Verwaltungs und Vermietungs GmbH, Walldorf, Ahornallee 10, 18236 Kröpelin.Geschäftsanschrift: Ahornallee 10, 18236 Kröpelin. empfangsberechtigte Person: Glöe, Jan, Ahornallee 10, 18236 Kröpelin. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Glöe, Jan, Kröpelin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Glöe, Jan, Kröpelin, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
OTCS Verwaltungs und Vermietungs GmbH, Walldorf (Altrottstr. 31, 69190 Walldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2007 und 22.05.2007. Gegenstand: Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung und An- bzw. Vermietung von Immobilien aller Art. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Glöe, Jan, Kröpelin, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "OTCS Verwaltungs und Vermietungs Aktiengesellschaft", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 701745) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.