HRB 17892 P: OTR Oberflächentechnik GmbH, Rathenow, Mühlendamm 4, 14712 Rathenow. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 17892 P: OTR Oberflächentechnik GmbH, Rathenow, Mühlendamm 4, 14712 Rathenow. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Zeiss, Georg Alexander; Änderung zu Liquidator: Dr. Mätschke, Dirk, Rathenow; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 17892 P: OTR Oberflächentechnik GmbH, Rathenow, Mühlendamm 4, 14712 Rathenow. Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Zeiss, Georg Alexander, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Rathenower Optische Werke GmbH (Amtsgericht Potsdam, HRB 331 P) als herrschende Gesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 30.10.2014 und die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat
HRB 17892 P: OTR Oberflächentechnik GmbH, Rathenow, Mühlendamm 4, 14712 Rathenow. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Ferley, Michael; Geschäftsführer: 4. Dr. Mätschke, Dirk, Rathenow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 17892 P: OTR Oberflächentechnik GmbH, Rathenow, Mühlendamm 4, 14712 Rathenow. Der mit der "Fielmann Aktiengesellschaft" mit Sitz im Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 56098) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 30.12.1998 ist durch durch Vertrag vom 16.12.2013 zum 31.12.2013 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Der andere Vertragsteil hat entsprechend § 303 AktG den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung dieser Eintragung zu diesem Zweck bei dem anderen Vertragsteil melden.
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