HRB 210186: OTREMBA Unternehmensgruppe GmbH, Oldenburg, Langenweg 34, 26125 Oldenburg. Geändert, nun: Geschäftsführer: Barghop, Michael, Delmenhorst, * ‒.‒.‒‒; Thode, Frank, Großenkneten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 210186: OTREMBA Unternehmensgruppe GmbH, Oldenburg, Langenweg 34, 26125 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Otremba, Heinz-Jürgen, Langeoog, * ‒.‒.‒‒.
HRB 210186:OTREMBA Unternehmensgruppe GmbH, Oldenburg, Langenweg 34, 26125 Oldenburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2015. Geschäftsanschrift: Langenweg 34, 26125 Oldenburg. Gegenstand: Herstellung von Druckerzeugnissen, Vertrieb von Informationsschildern, Objektbeschilderung und Messebau. Stammkapital: 700.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thode, Frank, Großenkneten, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Otremba, Heinz-Jürgen, Langeoog, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Vereinigung mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Barghop, Michael, Delmenhorst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der OTREMBA Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 202195) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.