HRB 505676: OTT Global Services Gesellschaft m.b.H., Tiefenbronn, Steinegger Str. 15, 75233 Tiefenbronn. Die Gesellschaft hat am 15.07.2022 den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen "OTT Maschinenservice GmbH", Lambach (Landesgericht- als Handelsgericht Wels Firmenbuch 565647i) und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.Gem. § 122 d UmwG wird bekanntgemacht: 1. Der Entwurf des Verschmelzungsplans ist mit diesem Schreiben beim zuständigenHandelsregister am Amtsgericht Mannheim eingereicht.2. An der Verschmelzung sind diea. OTT Global Services Gesellschaft m.b.H., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung(GmbH) nach deutschem Recht mit dem Sitz in Tiefenbronn, Deutschland, alsübertragende Gesellschaft und dieb. OTT Maschinenservice GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Lambach, Österreich, als übernehmendeGesellschaft beteiligt.3. Eingetragen ist diea. übertragende Gesellschaft unter HRB 505676 beim Handelsregister am AmtsgerichtMannheim, Deutschland, und dieb. übernehmende Gesellschaft unter FN 5656471 des Firmenbuches des Landes- alsHandelsgericht Weis, Österreich.4. Rechte der GläubigerDa die übernehmende Gesellschaft, OTT Maschinenservice GmbH, ihren Sitz in Österreich hat,unterliegt diese nicht dem deutschen Recht. Daher hat die OTT Global Services Gesellschaft m. b. H. ihren Gläubigern gemäß § 122j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nichtBefriedigung verlangen können.Dieses Recht steht allen Gläubigem der OTT Global Services Gesellschaft m. b. H. zu, wenn siebinnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans vomHandelsregister am Amtsgericht Mannheim bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch beider OTT Global Services Gesellschaft m. b. H. schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dassdurch die Verschmelzung auf die OFT Maschinenservice GmbH die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern gemäß § 122j Abs. 2 UmwG jedoch nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der OTT Global Services Gesellschaft m. b. H. unterderen Geschäftsanschrift Steinegger Str. 15, 75233 Tiefenbronn, Deutschland, geltend zumachen.Gemäß § 3 Abs. 2 öEU-VerschG i.V. m. § 96 Abs. 2 öGmbHG i.V. m. § 226 öAktG können die Gläubiger der OTT Maschinenservice GmbH Sicherheit verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.5. Einziger Gesellschafter der übernehmenden und der übertragenden Gesellschaft ist die Paul Ott GmbH mit Sitz in Lambach, Österreich. Aus diesem Grund gibt es keineMinderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften im Sinne von§ 122d Nr. 4 UmwG. Deshalb ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter nicht bekannt zu machen.Unter der Anschrift OTT Global Services Gesellschaft m. b. H., Steinegger Str. 15, 75233Tiefenbronn, Deutschland, können im Übrigen kostenlos vollständige und erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
75233 Tiefenbronn
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH