OTTO Kunststoffverarbeitung Crock GmbH, Auengrund (Klaus-Aepfelbach-Str. 3, 98673 Crock). Die Verschmelzung wurde am 12.02.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Neuruppin HRB 6687 NP).
OTTO Kunststoffverarbeitung Crock GmbH, Auengrund (Klaus-Aepfelbach-Str. 3, 98673 Crock). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 26.11.2007 mit der OTTO Kunststoffverarbeitung GmbH mit dem Sitz in Neuruppin (Amtsgericht Neuruppin HRB 6687 NP) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.