Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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Prokura erloschen
Zühlke, Lukas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Dr. Mayr, Marcel, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.12.2022
Waters |
HRB 156951: OTTO Payments GmbH, Hamburg, Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) das Erbringen von Zahlungsdiensten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), insbesondere der Betrieb des Akquisitionsgeschäfts und des Finanztransfergeschäfts, sowie die Erbringung betrieblicher und eng verbundener Nebendienstleistungen; b) der durch die Erlaubnis zum Erbringen von Zahlungsdiensten gestattete Ankauf von Forderungen (Factoring) und aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere Scoring und Zahlungsartenaussteuerung; c) das Erbringen von technischen und weiteren Dienstleistungen für Dritte im Zusammenhang mit deren eigener Zahlungsabwicklung; d) ferner die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 156951: PEG - Payment Entwicklungsgesellschaft mbH, Hamburg, Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: OTTO Payments GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: a) das Erbringen von Zahlungsdiensten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), insbesondere der Betrieb des Akquisitionsgeschäfts und des Finanztransfergeschäfts, sowie die Erbringung betrieblicher und eng verbundener Nebendienstleistungen; b) der durch die Erlaubnis zum Erbringen von Zahlungsdiensten gestattete Ankauf von Forderungen (Factoring) und aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere Scoring und Zahlungsartenaussteuerung, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind; c) ferner die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 156951: PEG - Payment Entwicklungsgesellschaft mbH, Hamburg, Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg. Mit der Otto (GmbH & Co KG), Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 62024) als herrschendem Unternehmen ist am 10.02.2022 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 156951: PEG - Payment Entwicklungsgesellschaft mbH, Hamburg, Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 100.001,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Otto (GmbH & Co KG), Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 62024) beschlossen. 100.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.11.2021 Teile des Vermögens der Otto (GmbH & Co KG) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 62024) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.11.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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