OTTO Technische Teile GmbH, Neuruppin(Friedrich-Bückling-Str. 8, 16816 Neuruppin). Die Verschmelzung ist mit der am 11.07.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Köln, HRA 16153) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
16816 Neuruppin
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Amtsgericht: Neuruppin
Rechtsform: GmbH