HRA 4531: Omnibus-Verkehrs-Gesellschaft Eduard Bollmeyer mit beschränkter Haftung & Co., Kommanditgesellschaft, Bünde, Elsemühlenweg 120-130, 32257 Bünde. Die Firma ist geändert, nun: OVG Bünde GmbH & Co. KG.
Omnibus-Verkehrs-Gesellschaft Eduard Bollmeyer mit beschränkter Haftung & Co., Kommanditgesellschaft, Bünde, Elsemühlenweg 120-130, 32257 Bünde. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Elsemühlenweg 120-130, 32257 Bünde. Nach Erweiterung der allgemeinen Vertretungsregelung, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Omnibus-Verkehrs-Gesellschaft Eduard Bollmeyer mit beschränkter Haftung & Co., Kommanditgesellschaft, Bünde (Elsemühlenweg 120-130, 32257 Bünde). Persönlich haftender Gesellschafter: Omnibus-Verkehrs-Gesellschaft Eduard Bollmeyer mit beschränkter Haftung, Bünde (AG Bad Oeynhausen HRB 7393). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2005 mit der OVG Steinwald GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Oeynhausen (AG Bad Oeynhausen HRA 2409) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.