OVIDEO Entertainment GmbH, Lindau (B), Langenweg 23, 88131 Lindau. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
OVIDEO Entertainment GmbH, Lindau (B), Langenweg 23, 88131 Lindau. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
OVIDEO Entertainment GmbH, Lindau (B), Langenweg 23, 88131 Lindau.Die Gesellschaft wird durch den Liquidator vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Hammermann, Daniel, Lindau, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
DIGIRENT SERVICE GmbH, Lindau (B) (Langenweg 23, 88131 Lindau). Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2005 hat die Änderung des § 1 Ziffer 1.1 Satz 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: OVIDEO Entertainment GmbH.
DIGIRENT SERVICE GmbH, Lindau (B) (Langenweg 23, 88131 Lindau). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2003, zuletzt geändert am 28.07.2003 mit Nachtrag vom 19.08.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2004 hat die Änderung des § 1 Ziffer 1.1 Satz 2 (Sitz, bisher Obertshausen, Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40568) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Der Verleih und Vertrieb von digitalen Medien sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hammermann, Daniel, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.