Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Zang, Ivana, geb. Gotovac, Bernried, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.08.2023
Geitner |
HRB 1083: OWZ Oberpfälzer Wochenzeitungs- Verlag GmbH, Weiden i.d.OPf., Weigelstraße 16, 92637 Weiden i.d.OPf.. Prokura erloschen: Huber, Thomas, Regensburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1083: OWZ Oberpfälzer Wochenzeitungs- Verlag GmbH, Weiden i.d.OPf., Weigelstraße 16, 92637 Weiden i.d.OPf.. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Zettl, Johannes, Weiden i.d.OPf., * ‒.‒.‒‒.
HRB 1083: OWZ Oberpfälzer Wochenzeitungs- Verlag GmbH, Weiden i.d.OPf., Weigelstraße 16, 92637 Weiden i.d.OPf.. Die Gesellschaft hat am 21.03.2019 mit der Der neue Tag Oberpfälzischer Kurier Druck- und Verlagshaus GmbH mit dem Sitz in Weiden i.d.OPf. (Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRB 67) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 21.03.2019 zugestimmt.
HRB 1083: OWZ Oberpfälzer Wochenzeitungs- Verlag GmbH, Weiden i.d.OPf., Weigelstraße 16, 92637 Weiden i.d.OPf.. Die Oberpfälzer Anzeigenkurier Verlags GmbH mit dem Sitz in Amberg (Amtsgericht Amberg HRB 961) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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