OZF Entgratungen GmbH & Co.KG, Frankenberg (Chemnitzer Str. 61 b, 09669 Frankenberg). Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: OZF Entgratungen Verwaltungs-GmbH, Markgröningen (Amtsgericht Ludwigsburg, HRB 7270). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist aufgrund Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2007 mit der OZF Oberflächenbeschichtungszentrum GmbH u. Co. mit dem Sitz in Frankenberg (Amtsgericht Chemnitz, HRA 2567) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
OZF Entgratungen GmbH & Co.KG, Frankenberg (Chemnitzer Str. 61 b, 09669 Frankenberg). Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: OZF Oberflächenbeschichtungszentrum Verwaltungs-GmbH, Markgröningen (Amtsgericht Ludwigsburg, HRB 6522). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: OZF Entgratungen Verwaltungs-GmbH, Markgröningen (Amtsgericht Ludwigsburg, HRB 7270).
OZF Entgratungen GmbH & Co.KG, Frankenberg (Chemnitzer Str. 61 b, 09669 Frankenberg). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Auerbach, Birgit, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
OZF Entgratungen GmbH & Co.KG, Frankenberg (Chemnitzer Str. 61 b, 09669 Frankenberg). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: OZF Oberflächenbeschichtungszentrum Verwaltungs-GmbH, Markgröningen (Amtsgericht Ludwigsburg, HRB 6522). Entstanden durch Übertragung eines Teils des Vermögens als Ganzes der OZF Oberflächenbeschichtungszentrum GmbH u. Co., mit dem Sitz in Frankenberg (Amtsgericht Chemnitz, HRA 2567) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan "A" vom 19.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Abspaltung wurde am 09.12.2005 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.