Obergärige Brauerei seit 1601 Im Dom GmbH, Neuss, Michaelstraße 75-77, 41460 Neuss. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Obergärige Brauerei seit 1601 Im Dom GmbH, Neuss, Michaelstraße 75-77, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 09. November 2011 aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Liquidator: Wiertz, Klaus, Wenden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiertz, Hans-Dieter, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
Obergärige Brauerei seit 1601 Im Dom GmbH, Neuss (Michaelsraße 75-77, 41460 Neuss). Bestellt als Geschäftsführer: Wiertz, Hans-Dieter, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Obergärige Brauerei seit 1601 Im Dom GmbH, Neuss (Michaelsraße 75-77, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09. Oktober 2007. Gegenstand: Herstellung von Bieren aller Art, insbesondere unter dem eingetragenen Markenzeichen "Obergärige Brauerei seit 1601 Im Dom - Michaelstraße 75-77 - Dom's Alt" sowie die Bewirtung und Catering. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Wiertz, Hans-Dieter, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.