HRB 14784: Oberhaizinger GmbH, Marktl, Griesstr. 1, 84533 Marktl. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Julbach. Sitz verlegt nach Julbach (nun Amtsgericht Landshut HRB 12452).
HRB 12452: Oberhaizinger GmbH, Julbach, Buch, Südstraße 10, 84387 Julbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2002, zuletzt geändert am 13.08.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Marktl, Amtsgericht Traunstein HRB 14784) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Buch, Südstraße 10, 84387 Julbach. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Schreinerei, insbesondere Planung, Herstellung und Vertrieb von Möbeln, Objekteinrichtungen und Accessoires, Baubetreuung, Tätigkeit als Generalunternehmer oder Generalübernehmer sowie Handel aller Art. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Oberhaizinger, Johann, Marktl, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Oberhaizinger, Hans-Martin, Marktl, * ‒.‒.‒‒; Oberhaizinger, Stefan, Marktl, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Oberhaizinger, Elisabeth, Marktl, * ‒.‒.‒‒; Oberhaizinger, Johann, Marktl, * ‒.‒.‒‒. Die Dyck & Franke Dortmund GmbH mit dem Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm HRB 4067) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRB 14784: Oberhaizinger GmbH, Marktl, Griesstr. 1, 84533 Marktl. Die Dyck & Franke Dortmund GmbH mit dem Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm HRB 4067) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.