HRB 2686 NP: Oberhavel Kliniken GmbH, Hennigsdorf, Marwitzer Straße 91, 16761 Hennigsdorf. Gegenstand: Der Betrieb von Krankenhäusern, Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben wie auch die Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes, der Betrieb von ambulanten und stationären Altenpflegeeinrichtungen (einschließlich Tages- und Kurzzeitpflege und betreutes Wohnen) und der Aus- und Weiterbildung im medizinischen und pflegerischen Bereich sowie damit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich unter Beachtung der BbgKVerf - insbesondere des derzeitigen § 96 BbgKVerf - an anderen Gesellschaften gleichen, ähnlichen oderverwandten Gegenstandes zu beteiligen und solche Gesellschaften zu übernehmen. Sie darf auch alle sonstigen Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind und in diesem Rahmen Beteiligungen oder Mitgliedschaften erwerben. Für den Fall einer Gesellschaftsübernahme i.S.v. § 2 Absatz 2 Satz 1 oder einer Beteiligung an anderen Gesellschaften von mehr als 25% ist in dem dortigen Gesellschaftsvertrag sicherzustellen, dass die Anforderungen der BbgKVerf - insbesondere des derzeitigen § 96 BbgKVerf - erfüllt werden und den hiesigen Organen eine ausreichende Überwachung über und Einflussnahme auf die Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung der dortigen Gesellschaft zusteht. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), sowie der Alten- und der Jugendhilfe( 52 Abs. 2 Nr. 4 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern, Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben wie auch die Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes, den Betrieb von ambulanten und stationären Altenpflegeeinrichtungen (einschließlich Tages- und Kurzzeitpflege und betreutes Wohnen) sowie damit verbundener Dienstleistungen wie auch die Durchführung von Bildungsmaßnahmen im medizinischen und pflegerischen Bereich und beispielsweise durch das Angebot des Netzwerkes "Oberhavel Netzwerk Gesunde Kinder" verwirklicht. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen. Die Gesellschaft kann ihre satzungsgemäßen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO mit ihren Tochtergesellschaften durch die Erbringung insbesondere der folgenden Leistungen verwirklichen: - Nutzungsüberlassung von Immobilien und Anlagevermögen - Erbringung von Geschäftsführer und Konzernleitungsleistungen - Erbringung ärztlicher, laborärztlicher und pflegerischer Leistungen aller Art - Durchführung von Innovationsprojekten - Erbringung von IT-Dienstleistungen - Überlassung von Personal - Lieferung von Waren und Gegenständen - Erbringung sonstiger Dienstleistungen. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) und des bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit ihren Tochtergesellschaften durch insbesondere die in Abs. 3 genannten Leistungen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben auch Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Gewinnanteile und auch keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Landkreis Oberhavel der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
16761 Hennigsdorf
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.kkh-ohv.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: g: 1.000.000,00 EUR - 2.499.999,99 EUR
Branche: 10 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Neuruppin
Rechtsform: GmbH