GnR 490016: Oberkircher Winzer eG, Oberkirch (Renchener Straße 42, 77704 Oberkirch). Nicht mehr Vorstand: Ell, Markus, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Dr. Hill, Johannes Sebastian, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒.
GnR 490016: Oberkircher Winzer eG, Oberkirch (Renchener Straße 42, 77704 Oberkirch). Die Generalversammlung vom 06.02.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
GnR 490016: Oberkircher Winzer eG, Oberkirch (Renchener Straße 2, 77704 Oberkirch). Bestellt als Vorstand: Huber, Alois, Kappelrodeck, * ‒.‒.‒‒. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.11.2018 und 28.11.2018 die Genossenschaft "Winzerkeller Hex vom Dasenstein eG", Kappelrodeck (Amtsgericht Mannheim GnR 220006) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.