Oberland Gaststätten-Betriebs-GmbH, Hausham, Gartenstraße 7, 83734 Hausham. Die Verschmelzung wurde am 06.11.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 154414).
Oberland Gaststätten-Betriebs-GmbH, Hausham, Gartenstraße 7, 83734 Hausham. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.8.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Oberland Betriebs und Immobilien GmbH mit dem Sitz in Hausham (Amtsgericht München HRB 154414) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.