HRB 738975: Oberland Service GmbH, Hochdorf, Busenberg 5, 88454 Hochdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Gesellschafter) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Schwendemann, Jürgen, Eberhardzell, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 738975: Oberland Service GmbH, Hochdorf, Busenberg 5, 88454 Hochdorf. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dobler, Christine, Hochdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 738975: Oberland Service GmbH, Hochdorf, Busenberg 5, 88454 Hochdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2019 mit Änderung vom 30.09.2019. Geschäftsanschrift: Busenberg 5, 88454 Hochdorf. Gegenstand: Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dobler, Thomas, Hochdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Dobler, Thomas, Hochdorf, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Dobler Lohnunternehmen e.K.", Hochdorf (Amtsgericht Ulm HRA 726589) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 27.08.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.