Oberley Bürosysteme Vertriebsgesellschaft für Büro- und Datentechnik m.b.H., Hamm (Wilhelmstr. 24, 59065 Hamm). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Oberley Bürosysteme Vertriebsgesellschaft für Büro- und Datentechnik m.b.H., Hamm (Wilhelmstr. 24, 59065 Hamm). Herrn Dirk Oberley, Im Gerstenwinkel 7, 59514 Welver.Sehr geehrter Herr Oberley, nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 09.05.2012 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen. Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.
Oberley Bürosysteme Vertriebsgesellschaft für Büro- und Datentechnik m.b.H., Hamm (Wilhelmstr. 24, 59065 Hamm). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (252 IN 61/06) vom 01.06.2006 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.