10 |
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b)
Mit der HMG BL10 Holding GmbH mit Sitz in Hamburg
(Amtsgericht Hamburg, HRB 161122) als herrschendem
Unternehmen ist am 04.12.2024 ein Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom
04.12.2024 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts
wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden
Beschlüsse Bezug genommen. |
a)
09.12.2024
Nagel
b)
Fall 11 |
9 |
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b)
Der mit der ABG BL 10 GmbH & Co. KG mit Sitz in München
(Amtsgericht München, HRA 103852) () am 30.09.2020
abgeschlossene Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.03.2024
zum 31.03.2024 aufgehoben. |
a)
28.11.2024
Nagel
b)
Fall 10 |
8 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Wiese, Guido, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hoffmann, Ralf, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒
Umfang der Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Lehr, Benedikt, Gilching, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
07.10.2024
Nagel
b)
Fall 9 |
7 |
c)
der Erwerb, die Verwaltung, die Errichtung
bzw. der Umbau, die Vermietung und die
Veräußerung von folgenden
Vermögensgegenständen im Sinne von §
231 Abs. 1 KAGB:
2.1.1 Mietwohngrundstücke,
Geschäftsgrundstücke und gemischt
genutzte Grundstücke;
2.1.2 Grundstücke im Zustand der
Bebauung bis zu 20% des Wertes des
Sondervermögens HanseMerkur
Grundwerte Deutschland ("Fonds");
2.1.3 unbebaute Grundstücke, die für eine
alsbaldige eigene Bebauung nach
Maßgabe der Ziffer 2.1.1 bestimmt und
geeignet sind, bis zu 20% des Wertes des
Fonds;
2.1.4 Erbbaurechte unter den
Voraussetzungen der Ziffern 2.1.1 bis 2.1.3;
2.1.5 andere Grundstücke und andere
Erbbaurechte sowie Rechte in Form des
Wohnungs-eigentums, Teileigentums,
Wohnungserbbaurechts und
Teilerbbaurechts bis 15% des Wertes des
Fonds;
2.1.6 Nießbrauchrechte an Grundstücken
nach Maßgabe der Ziffer 2.1.1, die der
Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, bis
zu 10% des Wertes des Fonds.
2.2 Die Gesellschaft darf auch
Gegenstände erwerben, die zur
Bewirtschaftung der in Übereinstimmung
mit Ziffer 2.1 erworbenen
Vermögensgegenstände erforderlich sind.
2.3 Die Gesellschaft darf lediglich
Vermögensgegenstände gemäß Ziffer 2.1
erwerben, die in Deutschland belegen sind.
2.4 Die Gesellschaft darf zudem
Vermögensgegenstände erwerben, die zur
Bewirtschaftung der
Vermögensgegenstände gemäß Ziffer 2.1
erforderlich sind (vgl. § 231 Abs. 3 KAGB).
2.5 Der Gesellschaft ist jede gewerbliche
Tätigkeit untersagt. Die Gesellschaft übt
keine Tätigkeiten aus, die einer
Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen.
2.6 Die Gesellschaft darf als Immobilien-
Gesellschaft im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.
22 KAGB Geschäfte nur betreiben und
Handlungen nur vornehmen, wenn dies in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen
des Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB"),
den Anlagebedingungen sowie denjenigen
Vorgaben, Bestimmungen und Richtlinien
der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
erfolgt, die mittelbar oder unmittelbar auf
offene Spezial-AIF im Sinne des KAGB und
dessen Vermögensgegenstände
Anwendung finden.
2.7 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Handlungen vorzunehmen und alle
geschäftlichen Maßnahmen zu ergreifen,
die zur Erfüllung des
Unternehmensgegenstandes notwendig
oder nütz-lich erscheinen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen. |
a)
15.04.2024
Walter
b)
Fall 8 |
6 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3
(Geschäftsjahr) beschlossen. |
a)
05.01.2024
Nagel
b)
Fall 7 |