Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schuster, Werner, Neustadt an der Weinstraße,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.01.2025
Seiler
b)
Fall 8 |
5 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Interpark 9, 76877 Offenbach / Queich |
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a)
11.11.2024
Seiler
b)
Fall 7 |
HRB 31530: ObjektVerwaltung Schuster GmbH, Offenbach / Queich, Interpark 2, 76877 Offenbach / Queich. neu: Geschäftsanschrift: Im Schlangengarten 4, 76877OffenbachPersonendaten (Wohnort) geändert:Geschäftsführer:Schuster, Anke, Hanhofen, * ‒.‒.‒‒einzelvertretungsberechtigt mit derBefugnis, im Namen der Gesellschaft mitsich im eigenen Namen oder als Vertretereines Dritten Rechtsgeschäfteabzuschließen.
HRB 31530:ObjektVerwaltung Schuster GmbH, Offenbach / Queich, Interpark 2, 76877 Offenbach / Queich.Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 6 b von Amts wegen nochmals vorgetragen und berichtigt: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2015 mit Nachtrag vom 11.09.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 12.08.2015 mit Nachtrag vom 11.09.2015 das von dem Einzelkaufmann Werner Schuster, Neustadt an der Weinstraße, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Objektverwaltung Schuster, Inh. Werner Schuster e. K. in Offenbach/Queich (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRA 30536) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 21.09.2015 erfolgt. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 31530:ObjektVerwaltung Schuster GmbH, Offenbach / Queich, Interpark 2, 76877 Offenbach / Queich.Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme nach Ausgliederung des Unternehmens, betrieben unter der Firma Objektverwaltung Schuster, Inh. Werner Schuster e.K., Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30536) beschlossen. Geändert, nun: Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2015 mit Nachtrag vom 11.09.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 12.08.2015 mit Nachtrag vom 11.09.2015 das von dem Einzelkaufmann Werner Schuster, Neustadt an der Weinstraße, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Objektverwaltung Schuster, Inh. Werner Schuster e. K. in Offenbach/Queich (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRA 30536) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 18.09.2015 erfolgt.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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