Obst- und Gartenbauverein Landsberg am Lech e.V., Landsberg am Lech (Erlenstraße 10, 86899 Landsberg). Die Verschmelzung wurde am 17.05.2006 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg VR 40187).
Obst- und Gartenbauverein Landsberg am Lech e.V., Landsberg am Lech (Erlenstraße 10, 86899 Landsberg). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2006 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 18.01.2006 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 22.02.2006 mit dem Verein Gartenfreunde Kaufering e.V. mit dem Sitz in Kaufering (Amtsgericht Augsburg VR 40187) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.