Obst- und Gartenbauverein Lichtenwald e.V., Lichtenwald, (Hauptstraße 40/1, 73669 Lichtenwald).Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmeldung die Erfüllung ihrer Forderugnen gefährdet wird.
73669 Lichtenwald
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