Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbH, Hamburg, Am Sender 3, 24943 Flensburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Obton Solenergi Bruxelles 1 ApS & Co. KG am 03.03.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbH, Hamburg, Am Sender 3, 24943 Flensburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Obton Solenergi Bruxelles 1 ApS & Co. KG mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg HRA 7963 FL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbH, Hamburg, Am Sender 3, 24943 Flensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapital und Einlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 93.600,00 EUR auf 118.600,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Radamisto Solar Energy BVBA, Schilde (Belgien) (Handelsregister Antwerpen, Belgien, Nr. 0841.163.907) sowie der Wirsol Benelux Invest BVBA, Schilde (Belgien) (Handelsregister Antwerpen, Belgien, Nr. 0838.632.009) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann in Belgien und in anderen Ländern Initiativen und Projekte jeglicher Form starten und entwickeln, um Solarinstallationen für die Produktion grüner Energie zu errichten und die dafür erforderlichen rechtlichen Strukturen und Finanzierungen aufzustellen. 118.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 07.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.12.2013 und der übertragenden Rechtsträger vom 29.12.2013 mit der Radamisto Solar Energy BVBA mit Sitz in Schilde (Belgien) (Amtsgericht Antwerpen, Belgien, Nr. 0841.163.907) sowie mit der Wirsol Benelux Invest BVBA mit Sitz in Schilde (Belgien) (Amtsgericht Antwerpen, Belgien, Nr. 0838.632.009) als übertragende Rechtsträger grenzüberschreitend verschmolzen.
Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbH, Hamburg, Am Sender 3, 24943 Flensburg. Gemäß § 122d Satz 2 UmwG wird bekanntgemacht:1. Der gemeinsame Verschmelzungsplan der Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbH mit Sitz in Hamburg und der Radamisto Solar Energy BVBA mit Sitz in Schilde (Belgien) sowie der Wirsol Benelux Invest BVBA mit Sitz in Schilde (Belgien) ist beim Handelsregister eingereicht worden. 2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:a) die Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129339, als übernehmender Rechtsträger, b) die Radamisto Solar Energy BVBA, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung belgischen Rechts mit Sitz in Schilde, eingetragen im Handeisregisters Antwerpen unter MWST BE 0841.163.907 als übertragender Rechtsträger, c) die Wirsol Benelux Invest BVBA, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung belgischen Rechts mit Sitz in Schilde, eingetragen im Handelsregisters Antwerpen unter MWST BE 0838.632.009, als übertragender Rechtsträger. 3. Die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können ihre Rechte wie folgt ausüben: a) Den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft, der Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbH, wird nach dem deutschen Recht dadurch Schutz gewährt, dass ihnen gemäß § 122j Abs. 1 Satz 1 UmwG Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG jedoch nur zu, wenn sie (i) binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 1 22d Satz 2 UmwG durch das für die übernehmende Gesellschaft zuständige Gericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, und (ii) glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Ein solches Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gemäß § 122d Satz 2 UmwG durch das für die übernehmende Gesellschaft zuständige Gericht entstanden sind. b) Nach Artikel 684, §1 juncto 772/4 des belgischen Gesellschaftsgesetzbuches haben die Gläubiger jeder der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaften, der Radamisto Solar Energy BVBA und der Wirsol Benelux Invest BVBA, das Recht, spätestens binnen zwei Monaten nachdem die Urkunden zur Feststellung der grenzüberschreitenden Verschmelzung jeweils in den betreffenden Anlagen zum Belgische Staatsblatt bekanntgemacht wurde, Sicherheit zu verlangen. Ein solches Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die die vor der jeweiligen Bekanntmachung der Verschmelzung für die betreffende übertragende Gesellschaft entstanden und noch nicht fällig sind. Die begünstigte Gesellschaft, an die diese Schuldforderung übertragen worden ist, und gegebenenfalls die jeweilige übertragende Gesellschaft, die aufgelöste Gesellschaft, können beide diese Forderung zurückweisen, indem sie die Schuldforderung gegen ihren Wert nach Diskontabzug bezahlen. 4. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ergehen die folgenden Hinweise: a) Die Obton Solenergi Bruxelles 1 ApS & Co. KG mit Sitz Flensburg ist die alleinige Gesellschafterin der Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbH. Minderheitsgesellschafter sind somit an der Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbH nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich. b) Die Obton Solenergi Bruxelles 1 ApS & Co. KG mit Sitz Flensburg ist zudem die alleinige Gesellschafterin der Radamisto Solar Energy BVBA. Minderheitsgesellschafter sind somit an der Radamisto Solar Energy BVBA nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich. c) Die Obton Solenergi Bruxelles 1 ApS & Co. KG mit Sitz Flensburg ist ferner die alleinige Gesellschafterin der Wirsol Benelux Invest BVBA. Minderheitsgesellschafter sind somit an der Wirsol Benelux Invest BVBA nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich. 5. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können sowohl für die die Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbH als auch die Radamisto Solar Energy BVBA und die Wirsol Benelux lnvest BVBA kostenlos unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbHAm Sender 3, 24943 Flensburg
Obton Solenergi Bruxelles 1 Objekt GmbH, Hamburg, Am Sender 3, 24943 Flensburg. Der Name lautet richtig: Geschäftsführer: Jørgensen, Peter Krogsgaard, Skanderborg/Dänemark, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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