Océ-Deutschland GmbH, Mülheim an der Ruhr, Solinger Str. 5-7, 45481 Mülheim an der Ruhr. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Canon Deutschland GmbH am 18.03.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Océ-Deutschland GmbH, Mülheim an der Ruhr, Solinger Str. 5-7, 45481 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.01.2013 mit der Canon Deutschland GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HR B 5511) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Océ-Deutschland GmbH, Mülheim an der Ruhr, Solinger Str. 5-7, 45481 Mülheim an der Ruhr. Mit der Canon Deutschland GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 5511) als herrschendem Unternehmen ist am 11.01.2013 ein Betriebspachtvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Océ-Deutschland GmbH, Mülheim an der Ruhr, Solinger Str. 5-7, 45481 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2012 hat die ersatzlose Streichung des § 6 (Aufsichtsrat) beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen ändert sich entsprechend. Mit der Canon Deutschland GmbH (Amtsgericht Krefeld HRB 5511) als herrschendem Unternehmen ist am 05.12.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2012 zugestimmt.
Océ-Deutschland GmbH, Mülheim an der Ruhr, Solinger Str. 5-7, 45481 Mülheim an der Ruhr. Nicht mehr Geschäftsführer: van Boerdonk, Johannes Martinus Gerardus, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Frandsen, Jeppe, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, sofern es sich um Rechtsgeschäfte mit der Océ-Deutschland Business Services GmbH, Mülheim an der Ruhr, der Studentenkopierdienst Süd GmbH, Mülheim an der Ruhr und der Canon Deutschland GmbH, Krefeld handelt.
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