Odenwald Mischwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mühltal (Saarstraße 18, 63450 Mühltal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Südhessische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG am 29.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Odenwald Mischwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mühltal (Saarstraße 18, 63450 Mühltal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom vom 31.05.2012 und vom 02.10.2012 mit der Südhessische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG für Straßenbaustoffe mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau, HRA 4894) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.