HRB 28059 HB: Odysseus Zweite Immobilien GmbH, Bremen, Marktstraße 3, 28195 Bremen. Die Verschmelzung ist der am 17.02.2022 erfolgten Eintragung (Firmenbuch des Handelsgerichts in Wien/Österreich, FN 302810 i) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 28059 HB: Odysseus Zweite Immobilien GmbH, Bremen, Marktstraße 3, 28195 Bremen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 05.10.2021 und des Zustimmungsbeschlusses vom 27.11.2021 auf die Panhandle GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichtes in Wien unter FN 302810 i) verschmlolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam, wenn alle Rechtshandlungen und Formalitäten nach österreichischem Recht ordnungsgemäß vollzogen wurden.
HRB 28059 HB: Odysseus Zweite Immobilien GmbH, Bremen, Marktstraße 3, 28195 Bremen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans wurde am 13.10.2021 beim Handelsregister eingereicht (§§ 122d, 122a Abs. 2, 61 UmwG). 1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: a)Als Übertragende Gesellschaft Odysseus Zweite Immobilien GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Bremen. b)Als Übernehmende Gesellschaft die Panhandle GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien (Österreich); 2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind sowie die jeweilige Nummer der Eintragung: a)Die Übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 28059 HB; b)Die Übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien (Österreich) unter FN 302810 i 3. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der 836-20; 784055 2 grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a)Für die Odysseus Zweite Immobilien GmbH: Die Rechte der Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122 j UmwG. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist demnach Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung Verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Odysseus Zweite Immobilien GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Marktstraße 3, 28195 Bremen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass mit Wirksamwerden der Verschmelzung die Übernehmende Gesellschaft Schuldnerin der bestehenden Forderungen wird. Angaben für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern (Verbesserung des Umtauschverhältnisses, 122 h UmwG und Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan, § 122 i UmwG) entfallen, da im Zuge der Verschmelzung keine Geschäftsanteile ausgegeben werden. b)Für die Panhandel GmbH: Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 3 Abs. 2 EU-VerschG, § 96 Abs. 2 öGmbHG, § 226 öAktG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der 3 Verschmelzung in das Firmenbuch, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Panhandle GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Börsegasse 9/1/3 1010 Wien, Österreich, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch der Panhandle GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
HRB 28059 HB: Odysseus Zweite Immobilien GmbH, Bremen, Marktstraße 3, 28195 Bremen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit Datum vom 05.10.2021 wurde eingereicht.
HRB 28059 HB: Odysseus Zweite Immobilien GmbH, Bremen, Marktstraße 3, 28195 Bremen. Geschäftsanschrift: Marktstraße 3, 28195 Bremen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Lürßen, Peter; Geschäftsführer: 2. Schmidt, Wolfgang, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.