HRB 200522:OecoEnergy GmbH, Großefehn, Schmiedestr. 15, 26629 Großefehn.Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 Abs. 2 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
HRB 200522:OecoEnergy GmbH, Großefehn, Schmiedestr. 15, 26629 Großefehn.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 21.02.2014 und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Energie & Umwelttrechnik Limited, Birmingham, West Midlands, United Kingdom (Companies House Cardiff, 05246589) als übertragender Rechtsträger grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
OecoEnergy GmbH, Großefehn, Schmiedestr. 15, 26629 Großefehn. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 10.10.2013 eingereicht worden. Danach soll die Energie- und Umwelttechnik Limited mit Sitz in Birmingham/United Kingdom (Companies House in Cardiff für England und Wales, Nr. 5246589) als übertragender Rechtsträger mit der OecoEnergy GmbH mit Sitz in Großefehn (AG Aurich, HRB 200522) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Sowohl bei der übertragenden Gesellschaft als auch bei der übernehmenden Gesellschaft stimmen sämtliche Gesellschafter der Verschmelzung zu. Bei beiden Gesellschaften bedarf es somit nicht des Schutzes etwaiger Minderheitsgesellschafter. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach sind den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft Sicherheiten zu leisten, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Tage der Bekanntmachung ihre Ansprüche nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht dem Gläubiger allerdings nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderungen gefährdet wird. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus Reg. 11 und 14 CCBMR. Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können danach die Einberufung einer Gläubigerversammlung verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung abhängig ist. Dieses Verlangen ist beim High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch den Vertreter mitabstimmen. Im Übrigen können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und etwaiger Minderheitsgesellschafter unter folgender Anschrift eingeholt werden: Herr Manfred Ehmen und Herr Roland Purps, Schmiedestraße 15, 26629 Großefehn..
OecoEnergy GmbH, Großefehn, Schmiedestr. 15, 26629 Großefehn. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Kapitalbeteiligung), § 15 (Jahresabschluss) und § 7 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000.000,00 EUR auf 2.500.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. 2.500.000,00 EUR.
OecoEnergy GmbH, Großefehn, Schmiedestr. 15, 26629 Großefehn. Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlungen) und § 15 (Jahresabschluss) beschlossen.
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