HRB 560830: Oehler Ladensystem GmbH, Bad Saulgau, Mackstraße 65, 88348 Bad Saulgau. Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: a) Der Entwurf, die Produktion sowie der Handel mit Ladenbaueinrichtungsgegenständen sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen soweit hierfür eine staatliche Genehmigung nicht erforderlich ist; b) Planung, Entwicklung und Produktion von Küchen, Grills und Möbeln für den Außenbereich, sowie der zugehörigen Design-Artikel, Zubehör und Accessoires. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.05.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Oehler Outdoorkitchen GmbH", Bad Saulgau (Amtsgericht Ulm HRB 736287) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 560830: Oehler Ladensystem GmbH, Bad Saulgau, Mackstraße 65, 88348 Bad Saulgau. Prokura erloschen: Hölderl, Rainer Anton, Bergatreute, * ‒.‒.‒‒.
HRB 560830: Oehler Ladensystem GmbH, Bad Saulgau, Mackstraße 65, 88348 Bad Saulgau. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.04.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Oehler Metallverarbeitung GmbH", Bad Saulgau (Amtsgericht Ulm HRB 721936) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 560830: Oehler Ladensystem GmbH, Mengen, Flachsstraße 50, 88512 Mengen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Bad Saulgau. Neue Geschäftsanschrift: Mackstraße 65, 88348 Bad Saulgau. Einzelprokura: Hölderl, Rainer Anton, Bergatreute, * ‒.‒.‒‒.
HRB 560830: Oehler Ladensystem GmbH, Mengen, Flachsstraße 50, 88512 Mengen. Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Oehler, Markus, Bad Saulgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.12.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "OBlechtechnik GmbH", Mengen (Amtsgericht Ulm HRB 727320) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MHH GmbH", Scheer (Amtsgericht Ulm HRB 728200) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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