Oehmchen GmbH, Wuppertal, Wettinerstr. 20, 42287 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2010 mit der Ferdinand Sehlbach GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 22458) verschmolzen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 25.08.2010 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: GmbH