Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Traber, Melanie, geb. Ohr, Oberasbach,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Perrey, Alexander, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.05.2023
Peschel |
14 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2022 hat die
Änderung des § 12 a (Tätigkeit von Gesellschafter-
Geschäftsführern mit besonderen persönlichen Bestellungen)
der Satzung beschlossen. Desweiteren wurde ein neuer § 12 b
(Tätigkeit von Geschäftsführern mit besonderen persönlichen
Bestellungen) eingefügt. |
a)
09.08.2022
Pfohl |
HRB 3091: Oehmke + Herbert Planungsgesellschaft im Bauwesen mbH, Nürnberg, Neutorgraben 15, 90419 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Berger, Thomas, Großenseebach, * ‒.‒.‒‒; Ludwig, Marina, geb. Hofmann, Emskirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3091: Oehmke + Herbert Planungsgesellschaft im Bauwesen mbH, Nürnberg, Neutorgraben 15, 90419 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 6 (Einziehung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen.
Oehmke + Herbert Planungsgesellschaft im Bauwesen mbH, Nürnberg, Neutorgraben 15, 90419 Nürnberg. Die Rieger + Brandt Planungsgesellschaft in Sachsen mbH mit dem Sitz in Markkleeberg (Amtsgericht Leipzig HRB 5645) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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