Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Prokura erloschen:
Oelze-Seitz, Ruth, Sulzbach |
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a)
31.01.2023
Hörst |
HRB 434: Oelze Präzisions-Meßzeugfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aschaffenburg, Bollenwaldstr. 112, 63743 Aschaffenburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Oelze, Reinhilde, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒.
Oelze Präzisions-Meßzeugfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aschaffenburg, Bollenwaldstr. 112, 63743 Aschaffenburg.Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Lars, Oelze, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Oelze Präzisions-Meßzeugfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aschaffenburg, Bollenwaldstr. 112, 63743 Aschaffenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 55.000,00 EUR. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Oelze, Reinhilde, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Oelze Präzisions-Meßzeugfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aschaffenburg (Bollenwaldstr. 112, 63743 Aschaffenburg). Bestellt: Geschäftsführer: Lars, Oelze, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Oelze Mess- und Prüfservice GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6325) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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